Brandschutzklappen (BSK) sind automatische Absperrvorrichtungen für raumlufttechnische Anlagen (Lüftungsleitungen) um die Übertragung von Feuer und Rauch in angrenzende Brandabschnitte zu verhindern. Als Bestandteil der Lüftungsanlage befinden sich Brandschutzklappen im Regelfall unmittelbar in den feuerwiderstandsfähigen Wänden und Decken. Im Normalbetrieb befinden sich Brandschutzklappen in einem geöffneten Zustand, so dass das Klappenblatt in Strömungsrichtung steht. Im Brandfall verursacht die jeweilige Auslöseinrichtung das Fallen oder Drehen des Klappenblattes auf die Anschlagdichtung um eine Weiterleitung von Feuer und Rauch zu verhindern.

Unreine und feuchte Luft innerhalb der Lüftungsleitungen kann die ständige Funktionssicherheit von Brandschutzklappen stark beeinträchtigen. Ein Versagen der Brandschutzklappen kann im Brandfall fatale Folgen haben und Menschenleben kosten. Aus diesem Grund müssen Brandschutzklappen in bestimmten Abständen regelmäßig gewartet werden.

Bei der Wartung von Brandschutzklappen wird zwischen Brandschutzklappen mit und ohne spezielle Wartungsauflagen unterschieden.

Brandschutzklappen mit Wartungsauflagen

Brandschutzklappen mit Wartungsauflagen müssen gemäß Prüfbescheid / Zulassungsbescheinigung nach Inbetriebnahme der Lüftungsanlage in halbjährlichem Abstand gewartet werden. Ergeben zwei aufeinanderfolgende Wartungen keine Funktionsmängel, so sind die Brandschutzklappen nur noch in jährlichem Abstand zu warten.

Brandschutzklappen ohne spezielle Wartungsauflagen

Brandschutzklappen ohne spezielle Wartungsauflagen müssen monatlich geöffnet und geschlossen werden. Dieser Vorgang muss geprüft und protokolliert werden. Der Einbau von Brandschutzklappen ohne Wartungsauflagen darf nur vor Wänden oder Decken oder in Verbindung mit einem Einbaurahmen erfolgen.

Fragen und Antworten zum Thema Wartung von Brandschutzklappen

Müssen "wartungsfreie" Brandschutzklappen gewartet werden?

Der Begriff "wartungsfrei" ist irreführend und eine falsche Interpretation der neuen Zulassungsbescheide für Brandschutzklappen ohne Wartungsauflagen. Wir weisen darauf hin, dass bei der Verwendung von Brandschutzklappen ohne spezielle Wartungsauflagen die Verantwortung zur Instandhaltung nicht entfällt und verweisen in diesem Zusammenhang auf die MBO §3. "Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden."

Was passiert bei asbesthaltigen Brandschutzklappen?

Sollte sich bei der Wartung herausstellen, dass Teile der Brandschutzklappe asbesthaltig sind, erfolgt eine Teil- oder Komplettsanierung der kontaminierten Brandschutzklappe. Die asbesthaltigen Teile werden nach TRGS 519 fachgerecht entsorgt.

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