Zugelassene Brandschutzsysteme 

Abschottungen nach LAR:

Werden Kabel oder Rohre durch brandbeständige Wände und Decken geführt, so müssen diese mit bauaufsichtlich zugelassenen oder geprüften Brandschutzsystemen verschlossen
werden. Einzelkabel, nichtbrennbare Rohre bis 160 mm und brennbare Rohre bis Ø 32 mm dürfen nach den
Vereinfachungen der Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR) abgeschottet werden.

Maximale Schottbelegung:

Eine Brandschutzabschottung darf maximal mit 60 %
Kabeln oder Rohren belegt sein. Ist die Öffnung mit mehr als 60 % belegt, muss die Öffnung vergrößert werden. Bei der Durchführung von Einzelrohren durch Kernbohrungen ist nicht der Belegungsgrad der Öffnung, sondern der Ringspalt zwischen Rohr und Bauteillaibung maßgeblich.


Abschottungen mit mehr als 60% Belegung sind nicht zulässig

Mindestabstände:

In den Prüfzeugnissen und Zulassungen sind Mindestabstände zwischen den Belegungskomponenten (Kabel,
Rohre) untereinander und zur Bauteillaibung definiert. Diese sind je nach Brandschutzsystem sehr unterschiedlich und sind damit bei der Auswahl eines Brandschutzsystems zu berücksichtigen.

Schottgröße:

Bei der Auswahl eines Brandschutzsystems ist die maximal zulässige Schottgröße ein entscheidendes Kriterium.
Die maximale Schottgröße ist von Produkt zu Produkt sehr unterschiedlich und zudem abhängig vom Untergrund
(Wand, Decke, leichte Trennwand).


Abschottung mit sehr großer Durchführungen mit Brandschutzmörtel CP 636

Nachbelegung:

Die Auswahl des richtigen Brandschutzsystems hängt stark davon ab, wie häufig Kabel durch die verschlossene Öffnung nachbelegt werden. Bei Brandschutzkissen CP 651N, Brandschutzsteinen CFS-BL P, Brandschutzstopfen CFS-PL, Modulboxen und Brandschutzschaum CP 660 ist eine Nachbelegung
besonders einfach und zeitsparend.

Kennzeichnung:

Brandschutzabschottungen sind mit einem Ausführungsschild zu kennzeichnen. Darauf sind die ausführende Firma und das Herstellungsdatum einzutragen. Abschottungen nach LAR und Abschottungen von Gebäudefugen sind nicht kennzeichnungspflichtig. Wir empfehlen jedoch zur besseren Dokumentation bei Abschottungen nach LAR das Ausführungsschild LAR anzubringen.

Kombination von Brandschutzprodukten:
Brandschutzprodukte untereinander oder verschiedener Hersteller dürfen in einem Schott nicht gemischt werden.
Einige Hilti Brandschutzsysteme dürfen miteinander kombiniert werden. So kann beispielsweise der Hilti Brandschutzschaum CP 660 zur einfachen Nachbelegung mit dem Hilti Brandschutzstein CFS-BL P kombiniert werden.


Kombination von Brandschutzsteinen mit Brandschutzschaum

Sonderlösungen:

Ist die Abschottung einer Durchführung nicht im Rahmen einer Zulassung möglich, ist nach Absprache mit dem
Brandschutzverantwortlichen und einem Gutachter eine Lösung zu definieren. Hilti kann Sie auf dem Weg zu einer Lösung oder einer Zustimmung im Einzelfall von einem unabhängigen Prüfinstitut unterstützen.

 

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